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Festreglement 2009.pdf
In der Regel findet in unserem Kanton alle fünf Jahre ein Kantonales
Musikfest statt. Die Bezirksmusikfeste werden jeweils zwei Jahre vor dem
nächsten Kantonalen Musikfest
durchgeführt. Sie dienen vor allem zur Vorbereitung und Standortbestimmung
für die Vereine, die sich dann am nächsten «Kantonalen» beteiligen
wollen, nicht zuletzt aber auch als Plattform der Begegnung zwischen
unseren verschiedenen Kulturen.
Unser Fest wird, wie das Festreglement vorschreibt, mit einem
Selbstwahlstück, einem Marschmusikvortrag,
zwei Gesamtchorstücken und freien Vorträgen abgehalten.
In unserem Bezirk werden die Vereine nicht in Kategorien
oder Stärkeklassen eingeteilt, sondern sie wählen selber ein
ihnen zusagendes Selbstwahlstück und einen geeigneten Marsch.
Die Beurteilung erfolgt beim Bezirksmusikfest 2010, neu als Versuch,
mit einem Kurzbericht und einem Gespräch mit den Experten. Es wird also
nicht um Punkte und Ränge musiziert. Vier Experten werden die Vorträge
seriös und gewissenhaft beurteilen.
Die Beurteilung der Selbstwahlstücke erfolgt nach sechs Faktoren:
1.
Harmonische Reinheit
2.
Rhythmische Ausführung
3.
Dynamische Ausführung und Klangausgleich
4.
Tonkultur
5.
Technik und Artikulation
6.
Interpretation
Die Beurteilung der Marschmusikvorträge erfolgt nach fünf Faktoren:
1.
Rhythmik
2.
Dynamik
3.
Reinheit
4.
Marschdisziplin
5.
Gesamteindruck
Die beiden Gesamtchorstücke werden einen weiteren Höhepunkt darstellen.
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